Erklärung des Verwaltungsrats der MBB SE zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat der MBB SE haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 04. März 2020 abgegeben und ihr mit den dort genannten Abweichungen entsprochen. Die nachfolgende Erklärung erneuert diese Entsprechenserklärung mit den unten dargestellten Besonderheiten aufgrund des monistischen Systems der MBB SE.  Der Verwaltungsrat erklärt am 4. März 2021, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ (im Folgenden „Kodex“) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen wird:

Als europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) verfügt die Gesellschaft über eine monistische Führungs- und Kontrollstruktur. Der Verwaltungsrat leitet die Gesellschaft, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit, überwacht deren Umsetzung und hat die weiteren, sich aus § 22 SEAG ergebenden Aufgaben und Befugnisse. Die Geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft, indem sie die Grundlinien und Vorgaben umsetzen, die der Verwaltungsrat aufstellt.

Die MBB SE bezieht die für den Aufsichtsrat geltenden Regelungen des Kodex grundsätzlich auf den Verwaltungsrat und diejenigen betreffend den Vorstand auf die Geschäftsführenden Direktoren. Hiervon gelten, im Hinblick auf die gesetzliche Ausgestaltung des monistischen Systems, folgende Ausnahmen:

  • Gemäß § 22 SEAG obliegt dem Verwaltungsrat die Aufgabe der Entwicklung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens.
  • Gemäß § 40 SEAG können Mitglieder des Verwaltungsrats zu Geschäftsführenden Direktoren bestellt werden, sofern die Mehrheit des Verwaltungsrats weiterhin aus nicht-geschäftsführenden Mitgliedern besteht.

Es gilt im Hinblick auf Empfehlung F.2 des Kodex folgende Abweichung:  

  • Konzernabschluss und Zwischenberichte werden im Rahmen der von der Deutschen Börse für den Prime Standard festgelegten Fristen veröffentlicht.

 

Berlin, den 4. März 2021

 

Gert-Maria Freimuth

Für den Verwaltungsrat