Am 9. Dezember 2025 hat der Verwaltungsrat der MBB SE beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von maximal 22,0 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu einem Preis von 222,00 € pro Aktie aufzulegen.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Am 30. Oktober 2024 hat der Verwaltungsrat der MBB SE beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Juni 2024 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von maximal 15,0 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu einem Preis von 120,00 € pro Aktie aufzulegen.
Am 20. März 2025 hat der Verwaltungsrat der MBB SE beschlossen, den maximalen Preis pro Aktie auf 150,00 € zu erhöhen. Alle sonstigen Bedingungen des Aktienrückkaufprogrammes 2024/II, insbesondere das maximale Volumen von 15,0 Mio. €, blieben dabei unverändert.
Der Aktienrückkauf erfolgte nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Das Aktienrückkaufprogramm endete am 30. April 2025. Während der Laufzeit des Programms wurden insgesamt 111.268 Aktien zu einem Durchschnittskurs von 114,98 € mit einem Gesamtwert von 12.793.440,80 € (exkl. Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Am 31. Januar 2024 hat der Verwaltungsrat der MBB SE beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2023 zum Erwerb eigener Aktien gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und den Aktionären den Rückkauf von bis zu 571.639 eigenen Aktien (ca. 10 % des Grundkapitals) zu einem Angebotspreis von 96,00 € je Stückaktie im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Rückkaufangebots anzubieten.
Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 4. März 2024 wurden der MBB SE 393.522 Aktien angedient, welche zum Preis von 96,00 € pro Aktie vollständig zurückgekauft wurden. Dies entspricht einem Anteil von rund 6,9 % des Grundkapitals sowie einem Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten von 37,8 Mio. €.
Einzelheiten zum Aktienrückkauf finden Sie in der Angebotsunterlage, die auch im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht wurde.
Am 9. Februar 2023 hat der Verwaltungsrat der MBB beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 14. Februar 2023 bis zum 26. April 2023 Aktien mit einem Volumen von maximal 12,0 Mio. € bis zu einem Preis von 96,00 € pro Aktie über die Börse zurückzukaufen. Die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 maximal noch zurückkaufbaren Aktien betrug 457.521.
Das Aktienrückkaufprogramm endete am 26. April 2023. Während der Laufzeit des Programms wurden insgesamt 87.805 Aktien zu einem Durchschnittskurs von 79,74 € mit einem Gesamtwert von 7.001.676,80 € (exkl. Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Der Aktienrückkauf erfolgte nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Am 21. Februar 2022 hat der Verwaltungsrat der MBB beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 23. Februar 2022 bis zum 30. April 2022 Aktien mit einem Volumen von maximal 6,0 Mio. € über die Börse zurückzukaufen.
Das Aktienrückkaufprogramm endete am 30. April 2022. Während der Laufzeit des Programms wurden insgesamt 42.640 Aktien mit einem Gesamtwert von 5.187.195,00 € (exkl. Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Der Aktienrückkauf erfolgte nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Am 1. Juni 2021 hat der Verwaltungsrat der MBB beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 14. Juni 2021 bis zum 31. Dezember 2021 bis zu 90.000 eigene Aktien mit einem Volumen von maximal 15,0 Mio. € über die Börse zurückzukaufen.
Das Aktienrückkaufprogramm endete am 31. Dezember 2021. Während der Laufzeit des Programms wurden insgesamt 85.416 Aktien mit einem Gesamtwert von 11.323.152,80 € (exkl. Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Der Aktienrückkauf erfolgte nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Am 18. März 2020 hat der Verwaltungsrat der MBB beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und ab dem 20. März 2020 eigene Aktien mit einem Volumen von maximal 3,0 Mio. € bis zu einem Kurs von 55,0 € je Aktie über die Börse zurückzukaufen.
Das Aktienrückkaufprogramm endete am 30. Juni 2020. Während der Laufzeit des Programms wurden insgesamt 8.498 Aktien mit einem Gesamtwert von 424.782,67 € zurückgekauft.
Der Aktienrückkauf erfolgte nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Der Verwaltungsrat der MBB SE hat am 13. März 2019 beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2018 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 18. März 2019 bis einschließlich zum 02. April 2019 bis zu 646.775 eigene Aktien (entsprechend rd. 9,80% des Grundkapitals) im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Rückkaufsangebots („Aktienrückkauf“) außerhalb der Börse zu erwerben.
Am 5. April 2019 hat MBB bekanntgegeben, dass ihr 5.792.584 Stückaktien im Rahmen des Aktienrückkaufangebotes angedient wurden. Das Angebot bezog sich auf insgesamt bis zu 646.775 Aktien der Gesellschaft. Gemäß Ziffer 3.5 der Angebotsunterlage wurden die Annahmeerklärungen der Aktionäre, ohne Berücksichtigung von Spitzen, entsprechend verhältnismäßig berücksichtigt. Es wurden damit insgesamt 646.024 Stückaktien zu einem Preis von EUR 96,00 zurückerworben, was einer Zuteilungsquote von rund 11,17 % entspricht.
Am 10. März 2015 hat die MBB beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2013 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 18. März bis zum 7. Mai ein Aktienrückkaufprogramm durchgeführt. Es wurden so 13.225 eigene Aktien bzw. 0,2 % des Grundkapitals zu einem Durchschnittskurs von 23,54 € mit einem Gesamtwert von 311.330,86 € durch ein Kreditinstitut über die Börse erworben. Diese Aktien sind gemäß § 71 b Aktiengesetz weder stimm- noch dividendenberechtigt und reduzieren die Anzahl der tatsächlich stimm- und dividendenberechtigten Aktien.
Am 11. Januar 2012 hat die MBB beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 12. Januar bis zum 10. Februar 2012 ein Aktienrückkaufprogramm durchgeführt.
Es wurden so 144.201 eigene Aktien bzw. 2,18 % des Grundkapitals zu einem Durchschnittskurs von 6,9347 € mit einem Gesamtwert von 999.996,67 € durch ein Kreditinstitut über die Börse erworben. Diese Aktien sind gemäß § 71 b Aktiengesetz weder stimm- noch dividendenberechtigt und reduzierten die Anzahl der tatsächlich stimm- und dividendenberechtigten Aktien bis März 2014.
Am 27. März 2014 wurde der Gesamtbestand eigener Aktien aufgrund der Ermächtigung im Hauptversammlungsbeschluss vom 18. Juni 2012 in der Fassung vom 17. Juni 2013 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an einen institutionellen Investor im Wege der Privatplatzierung zu einem Preis von 24,65 € über die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank verkauft.