Template

Am 9. Dezember 2025 hat der Verwaltungsrat der MBB SE beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von maximal 22,0 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu einem Preis von 222,00 € pro Aktie aufzulegen. 

Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.