Am 9. Februar 2023 hat der Verwaltungsrat der MBB beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 14. Februar 2023 bis zum 26. April 2023 Aktien mit einem Volumen von maximal 12,0 Mio. € bis zu einem Preis von 96,00 € pro Aktie über die Börse zurückzukaufen. Die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 maximal noch zurückkaufbaren Aktien beträgt 457.521.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.