Am 21. Februar 2022 hat der Verwaltungsrat der MBB beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 23. Februar 2022 bis zum 30. April 2022 Aktien mit einem Volumen von maximal 6,0 Mio. € über die Börse zurückzukaufen.

Das Aktienrückkaufprogramm endete am 30. April 2022. Während der Laufzeit des Programms wurden insgesamt 42.640 Aktien mit einem Gesamtwert von 5.187.195,00 €  (exkl. Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.

Der Aktienrückkauf erfolgte nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.