Am 1. Juni 2021 hat der Verwaltungsrat der MBB beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 14. Juni 2021 bis zum 31. Dezember 2021 bis zu 90.000 eigene Aktien mit einem Volumen von maximal 15,0 Mio. € über die Börse zurückzukaufen.

Das Aktienrückkaufprogramm endete am 31. Dezember 2021. Während der Laufzeit des Programms wurden insgesamt 85.416 Aktien mit einem Gesamtwert von 11.323.152,80 €  (exkl. Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.

Der Aktienrückkauf erfolgte nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.