Am 18. März 2020 hat der Verwaltungsrat der MBB beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und ab dem 20. März 2020 eigene Aktien mit einem Volumen von maximal 3,0 Mio. € bis zu einem Kurs von 55,0 € je Aktie über die Börse zurückzukaufen.

Das Aktienrückkaufprogramm endete am 30. Juni 2020. Während der Laufzeit des Programms wurden insgesamt 8.498 Aktien mit einem Gesamtwert von 424.782,67 € zurückgekauft.

Der Aktienrückkauf erfolgte nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.