Am 10. März 2015 hat die MBB beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2013 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 18. März bis zum 7. Mai ein Aktienrückkaufprogramm durchgeführt. Es wurden so 13.225 eigene Aktien bzw. 0,2 % des Grundkapitals zu einem Durchschnittskurs von 23,54 € mit einem Gesamtwert von 311.330,86 € durch ein Kreditinstitut über die Börse erworben. Diese Aktien sind gemäß § 71 b Aktiengesetz weder stimm- noch dividendenberechtigt und reduzieren die Anzahl der tatsächlich stimm- und dividendenberechtigten Aktien.