Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Industries AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Im Jahr 2001 hat die Deutsche Bundesregierung eine Regierungskommission mit der Entwicklung eines Deutschen Corporate Governance Kodex beauftragt. Dieser Kodex wurde am 26. Februar 2002 vorgestellt. Am 26. Mai 2010 wurde eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex fertig gestellt und am 2. Juli 2010 durch das Bundesministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Die Vorschriften sind von deutschen Unternehmen zwingend anzuwenden. Zu den Empfehlungen müssen börsennotierte Unternehmen gemäß § 161 des deutschen Aktiengesetzes jährlich eine Erklärung zu deren Beachtung veröffentlichen.

Der Aufsichtsrat hat am 20.03.2013 folgende Erklärung abgegeben:

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Industries AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Industries AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 26. März 2012 abgegeben und ihr mit den dort genannten Abweichungen entsprochen. Die nachfolgende Erklärung erneuert diese Entsprechungserklärung und bezieht sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden „Kodex“) in der Fassung vom 15. Mai 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Industries AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit den folgenden Abweichungen entsprochen wurde und wird:

Ziffer 3.8:
D&O-Versicherung: Die D&O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder sieht keinen Selbstbehalt vor. Wir haben keine Zweifel daran, dass unsere Organe wie auch unsere Mitarbeiter ihre Aufgaben mit der größtmöglichen Sorgfalt wahrnehmen. Den Selbstbehalt für Aufsichtsräte erachten wir in Anbetracht der relativ geringen Höhe der fixen Aufsichtsratsvergütungen für nicht angemessen. Der Selbstbehalt für Vorstände ist in den Neufassungen der Vorstandsdienstverträge, die mit Wirkung zum 01. Juli 2012 in Kraft getreten sind, umgesetzt worden.

Ziffer 4.2.1:
Zusammensetzung des Vorstands: Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Gesellschaft aufgrund ihrer Größe und Managementstruktur auch von einem Alleinvorstand geführt werden kann.

Ziffer 5.2.1:
Zusammensetzung des Vorstands: Bei der Besetzung von Positionen im Vorstand der MBB Industries AG kommt es für den Aufsichtsrat den aktienrechtlichen Anforderungen entsprechend darauf an, dass die Kandidatin oder der Kandidat die für die Arbeit des Organs erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt. Demgegenüber hält der Aufsichtsrat Kriterien wie das Geschlecht der Kandidatin oder des Kandidaten, auch wenn die Vielfalt ausdrücklich begrüßt wird, für nachrangig.

Ziffer 5.3:
Aufsichtsratsausschüsse: Der Aufsichtsrat der MBB Industries AG besteht aus drei Mitgliedern, so dass keine Ausschüsse gebildet werden können. Die Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern erachten wir im Hinblick auf die Unternehmensgröße und Bedeutung der Gesellschaft als ausreichend.

Ziffer 5.4.1:
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Im Hinblick auf das Alter der Aufsichtsratsmitglieder und die verbleibende Amtszeit besteht hierfür unseres Erachtens auch keine Veranlassung.

Ziffer 5.4.4:
Aufsichtsratsvorsitz: Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden in jedem Fall Angelegenheit des Aufsichtsrats ist.

Ziffer 7.1.2:
Veröffentlichungen: Konzernabschluss und Zwischenberichte werden im Rahmen der gesetzlichen und von der Deutschen Börse für den Prime Standard festgelegten Fristen veröffentlicht. Als Industrieholding mit dem Fokus auf Mehrheitsbeteiligungen an mittelgroßen Industrieunternehmen hat die MBB Industries sowohl eine Vielzahl einzelner Gesellschaften zu konsolidieren als auch regelmäßig Erst- und Entkonsolidierungen vorzunehmen. Die Einhaltung der im Kodex vorgeschlagenen Fristen würde deshalb zu einem deutlich erhöhten Aufwand bei der Gesellschaft führen.

Berlin, den 20. März 2013

 

gez.
Dr. Peter Niggemann
Aufsichtsratsvorsitzender

gez.
Dr. Christof Nesemeier
Vorstandsvorsitzende