Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Industries AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 gemäß § 161 AktG

Im Jahr 2001 hat die Deutsche Bundesregierung eine Regierungskommission mit der Entwicklung eines Deutschen Corporate Governance Kodex beauftragt. Dieser Kodex wurde am 26. Februar 2002 vorgestellt. Am 14. Juni 2007 wurde die sechste Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex fertig gestellt und am 20. Juli 2007 durch das Bundesministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Die Vorschriften sind von deutschen Unternehmen zwingend anzuwenden. Zu den Empfehlungen müssen börsennotierte Unternehmen gemäß § 161 des deutschen Aktiengesetzes jährlich eine Erklärung zu deren Beachtung veröffentlichen.

Auszug aus dem Geschäftsbericht 2007:

Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Industries AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 14. Juni 2007 gemäß § 161 AktG seit dem 7. April 2008 entsprochen wird. 

Lediglich die folgenden Empfehlungen werden nicht angewendet:

3.8. D&O Versicherung: 
Die D&O-Versicherung für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sieht keinen Selbstbehalt vor.

5.3. Aufsichtsratsausschüsse: 
Der Aufsichtsrat der MBB Industries AG besteht aus drei Mitgliedern. Daher ist eine Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht möglich.

7.1.2. Veröffentlichungen: 
Konzernabschluss und Zwischenberichte werden im Rahmen der gesetzlichen und von der Deutschen Wertpapierbörse festgelegten Fristen veröffentlicht.

Berlin, den 7. April 2008

gez.
Dr. Peter Niggemann
Aufsichtsratsvorsitzender

gez.
Dr. Christof Nesemeier
Vorstandsvorsitzende