Am 30. Oktober 2024 hat der Verwaltungsrat der MBB SE beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Juni 2024 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von maximal 15,0 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu einem Preis von 120,00 € pro Aktie aufzulegen.

Das Aktienrückkaufprogramm 2024/II folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2024. Der Rückkauf erfolgt zum Zweck der Einziehung und zur Erfüllung etwaiger Verpflichtungen aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024/II sollen im Zeitraum vom 15. November 2024 bis zum 30. April 2025 eigene Aktien der Gesellschaft mit einem größtmöglichen Gesamtkaufpreis von 15,0 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu einem Preis von 120,00 € pro Aktie zurückgekauft werden.

Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.