Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Industries AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Im Jahr 2001 hat die Deutsche Bundesregierung eine Regierungskommission mit der Entwicklung eines Deutschen Corporate Governance Kodex beauftragt. Dieser Kodex wurde am 26. Februar 2002 vorgestellt. Am 26. Mai 2010 wurde eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex fertig gestellt und am 2. Juli 2010 durch das Bundesministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Die Vorschriften sind von deutschen Unternehmen zwingend anzuwenden. Zu den Empfehlungen müssen börsennotierte Unternehmen gemäß § 161 des deutschen Aktiengesetzes jährlich eine Erklärung zu deren Beachtung veröffentlichen.

Der Aufsichtsrat hat am 17.03.2014 folgende Erklärung abgegeben:

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Industries AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Industries AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 20. März 2013 abgegeben und ihr mit den dort genannten Abweichungen entsprochen. Die nachfolgende Erklärung erneuert diese Entsprechungserklärung und bezieht sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden „Kodex“) in der Fassung vom 15. Mai 2012 sowie ab dem 13. Mai 2013 in der Fassung vom 13. Mai 2013.

Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Industries AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit den folgenden Abweichungen entsprochen wird:

Ziffer 3.8:
D&O-Versicherung: Die D&O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder sieht keinen Selbstbehalt vor. Wir haben keine Zweifel daran, dass unsere Organe wie auch unsere Mitarbeiter ihre Aufgaben mit der größtmöglichen Sorgfalt wahrnehmen. Den Selbstbehalt für Aufsichtsräte erachten wir in Anbetracht der relativ geringen Höhe der fixen Aufsichtsratsvergütungen für nicht angemessen.

Ziffer 4.2.1:
Zusammensetzung des Vorstands: Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Gesellschaft aufgrund ihrer Größe und Managementstruktur auch von einem Alleinvorstand geführt werden kann.

Ziffer 5.1.2:
Zusammensetzung des Vorstands: Bei der Besetzung von Positionen im Vorstand der MBB Industries AG kommt es für den Aufsichtsrat den aktienrechtlichen Anforderungen entsprechend darauf an, dass die Kandidatin oder der Kandidat die für die Arbeit des Organs erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt. Demgegenüber hält der Aufsichtsrat Kriterien wie das Geschlecht der Kandidatin oder des Kandidaten, auch wenn die Vielfalt ausdrücklich begrüßt wird, für nachrangig.

Ziffer 5.3:
Aufsichtsratsausschüsse: Der Aufsichtsrat der MBB Industries AG besteht aus drei Mitgliedern, so dass keine Ausschüsse gebildet werden können. Die Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern erachten wir im Hinblick auf die Unternehmensgröße und Bedeutung der Gesellschaft als ausreichend.

Ziffer 5.4.1:
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Im Hinblick auf das Alter der Aufsichtsratsmitglieder und die verbleibende Amtszeit besteht hierfür unseres Erachtens auch keine Veranlassung.

Ziffer 5.4.4:
Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat und Aufsichtsratsvorsitz: Die Hauptversammlung vom 17.6.2013 hat von der ihr gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, Herrn Gert-Maria Freimuth als ehemaligen Vorstand in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Freimuth wurde sodann zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt; der Aufsichtsrat hält diese Entscheidung angesichts der Erfahrungen und Kenntnisse von Herrn Freimuth für sachgerecht, zumal dem Aufsichtsrat zwei weitere unabhängige Mitglieder angehören und dem Vorsitzenden angesichts der geringen Größe des Aufsichtsrats und des Fehlens von Ausschüssen nicht die hervorgehobene Bedeutung zukommt wie in großen und mitbestimmten Aufsichtsgremien Der Aufsichtsrat ist ferner der Meinung, dass die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden in jedem Fall die ausschließliche Angelegenheit des Aufsichtsrats ist.

Ziffer 7.1.2:
Veröffentlichungen: Konzernabschluss und Zwischenberichte werden im Rahmen der gesetzlichen und von der Deutschen Börse für den Prime Standard festgelegten Fristen veröffentlicht. Als Industrieholding mit dem Fokus auf Mehrheitsbeteiligungen an mittelgroßen Industrieunternehmen hat die MBB Industries sowohl eine Vielzahl einzelner Gesellschaften zu konsolidieren als auch regelmäßig Erst- und Entkonsolidierungen vorzunehmen. Die Einhaltung der im Kodex vorgeschlagenen Fristen würde deshalb zu einem deutlich erhöhten Aufwand bei der Gesellschaft führen.

Berlin, den17. März 2014

gez.
Dr. Peter Niggemann
Aufsichtsratsvorsitzender   

gez.
Dr. Christof Nesemeier
Vorstandsvorsitzende