Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Industries AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 gemäß § 161 AktG

Im Jahr 2001 hat die Deutsche Bundesregierung eine Regierungskommission mit der Entwicklung eines Deutschen Corporate Governance Kodex beauftragt. Dieser Kodex wurde am 26. Februar 2002 vorgestellt. Am 6. Juni 2008 wurde die siebte Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex fertig gestellt und am 8. August 2008 durch das Bundesministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Die Vorschriften sind von deutschen Unternehmen zwingend anzuwenden. Zu den Empfehlungen müssen börsennotierte Unternehmen gemäß § 161 des deutschen Aktiengesetzes jährlich eine Erklärung zu deren Beachtung veröffentlichen.

Auszug aus dem Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 30.06.2009:

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Industries AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 gemäß § 161 AktG. 
Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Industries AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 14. Juni 2007 bzw. der Fassung vom 6. Juni 2008 gemäß § 161 AktG im Geschäftsjahr 2008 seit dem 7. April 2008 entsprochen wurde und weiterhin entsprochen wird.

Lediglich die folgenden Empfehlungen werden nicht angewendet:

Ziffer 3.8.: 
D&O Versicherung: Die D&O-Versicherung für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sieht keinen Selbstbehalt vor. Wir haben keine Zweifel daran, dass unsere Organe wie auch unsere Mitarbeiter ihre Aufgaben mit der größtmöglichen Sorgfalt wahrnehmen. Zudem ist die hohe Aktienbeteiligung der Mitglieder des Vorstands Anreiz für eine ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts erscheint uns insoweit nicht zielführend.

Ziffer 5.3.: 
Aufsichtsratsausschüsse: Der Aufsichtsrat der MBB Industries AG besteht aus drei Mitgliedern, so dass keine Ausschüsse gebildet werden können. Die Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern erachten wir im Hinblick auf die Untergröße und Bedeutung der Gesellschaft als ausreichend.

Ziffer 5.4.1: 
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Im Hinblick auf das Alter der Aufsichtsratsmitglieder und die verbleibende Amtszeit besteht hierfür unseres Erachtens auch keine Veranlassung.

Ziffer 7.1.2.: 
Veröffentlichungen: Konzernabschluss und Zwischenberichte werden im Rahmen der gesetzlichen und von der Deutschen Wertpapierbörse festgelegten Fristen veröffentlicht. Als Beteiligungsgesellschaft mit dem Fokus auf Mehrheitsbeteiligungen an mittelgroßen Industrieunternehmen hat die MBB Industries eine Vielzahl einzelner Gesellschaften zu konsoldieren als auch regelmäßig Erst- und Entkonsolidierungen vorzunehmen. Die Einhaltung der im Corporate Governance vorgeschlagenen Fristen würde deshalb zu einem deutlich erhöhten Aufwand bei der Gesellschaft führen.

Berlin, den 30. Juni 2009

gez.
Dr. Peter Niggemann
Aufsichtsratsvorsitzender

gez.
Dr. Christof Nesemeier
Vorstandsvorsitzende